Consulting / Dienstleistungen
Beratungsleistungen:
- Kaufmännische Begleitung und Kontrolle von An- und Verkaufsprozessen
- Kaufmännische Begleitung und Kontrolle bei Vermietungen
- Kaufmännische Überwachung und Steuerung baulicher Maßnahmen/ Bauherrenvertretung
- Portfoliomanagement
- Problemanalysen- und Lösungen, auch bei komplexen Sachverhalten
- Kaufmännische Projektentwicklung- und Steuerung
- Kaufmännische Due Dilligence
- Analysen - und Empfehlungen zu Werterhalt- und Wertsteigerung
- Koordination ext. Experten
- Risikominimierung / Kosten und Ertragsoptimierung
- Prozesssteuerung
- u.v.m.
Selbstverständlich:
- Persönlich
- Vertraulich
- Transparent
- Diskret
- Individuell
- Unabhängig
Mein Kennenlernangebot
- Kaufmännische Beratungsleistungen / Fachberatung
- 5 Stunden monatlich zu Ihrer Verfügung
- persönliche, telefonische und schriftliche Fachberatung
- monatlich kündbar
- € 595,00 inkl. gesetzlicher MwSt. monatlich pauschal
Beratungsbedingungen / Honorare
1. Beauftragung:
Eine verbindliche Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt mittels eines schriftlichen Beratungsauftrages, bzw. Beratervertrages oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
2. Allgemeine Bedingungen:
a) Sämtliche Beratungstätigkeiten sind grundsätzlich erfolgsunabhängig und begründen demgemäß keine Erfolgsgarantie für den Auftraggeber.
b) Die Beratung umfasst nicht solche Tätigkeitsbereiche, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, wie z.B. nach dem Rechtsberatungsgesetz. Umfasst der Beratungsauftrag auch solche Bereiche, werden nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, auf dessen Kosten diese Tätigkeiten geeigneten Dritten übertragen, bzw. diese hinzugezogen.
3. Beratungsgrundlagen:
Die Beratungstätigkeit erfolgt auf Grundlage der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen und Informationen, die der Auftragnehmer zur Durchführung der Beratungstätigkeit benötigt, uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
4. Honorare / Vergütungen
Sofern keine individuelle Honorierung vereinbart wurde, erfolgen mündliche, fernmündliche und schriftliche Beratungsleistungen zu folgenden Konditionen:
Stundensatz von € 220,00 zzgl. gesetzl. MwSt. (€ 261,80 inkl. gesetzl. MwSt.)
Tagessatz von € 1.500,00 zzgl. gesetzl. MwSt. (1.785,00 inkl. gesetzl. MwSt.
Erfolgshonorare oder Vergütungspauschalen sind individuell gesondert zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer führt ein Stundenprotokoll als Bestandteil der Honorarrechnung.
Verauslagte Gebühren, Kosten für Behörden, juristische Beratung, Planungsleistungen, Reisen etc. sind gegen Vorlage der Kostenbelege zusätzlich zu erstatten. Honorare und Kostenerstattungen sind jeweils bei Vorlage einer Rechnung bzw. eines Kostenbeleges an den Auftragnehmer zu zahlen.
5. Beendigung/Vorzeitige Beendigung:
a) Der Beratungsauftrag endet grundsätzlich mit Abschluss der Beratungstätigkeiten bzw. Fristablauf eines Beratervertrages und Vorlage der jeweiligen Honorarschlussrechnung. Der Auftraggeber kann den Beratungsauftrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen, unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. In diesem Fall erfolgt eine Honorarabrechnung über bis zum Datum der Kündigung geleistete Tätigkeiten und verauslagte Kosten und Gebühren. Wurde ein fester Beratungszeitraum mit monatlich zu zahlenden Teil- oder Pauschalhonoraren vereinbart, so ist bei vorzeitiger Kündigung eine Schlusszahlung in Höhe von 50 % der bis zum Ablauf des Beratungszeitraums noch zu entrichtenden monatlichen Honorare zu zahlen. Im Falle der Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist bei vorzeitiger Kündigung zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Erfolgshonorars an den Auftragnehmer zu zahlen. Eventuell vorab an den Auftragnehmer geleistete a-Konto- Zahlungen bleiben unberücksichtigt und sind nicht zu erstatten.
b) Bei Beendigung der Beratungstätigkeit bleiben die vom Auftragnehmer erarbeiteten Ergebnisse, Unterlagen, Lösungsvorschläge, Projektentwicklungen, kaufmännische Kosten- und Ertragskalkulationen sowie sämtliche in Rahmen des Beratungsmandates erarbeiteten Unterlagen bis zu vollständiger Bezahlung der jeweiligen Schlussrechnung, geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verwendung/Nutzung seitens des Auftraggebers oder eine Weitergabe an Dritte vor erfolgter Bezahlung der Schlussrechnung, macht diesen schadensersatzpflichtig.
6. Vertraulichkeit:
Mit Ausnahme von zur Erfüllung des Beratungsauftrags notwendigen Tätigkeiten und Abläufen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den Inhalt seiner Beauftragung unbeteiligten Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
7. Berichtspflicht:
Bei Vereinbarung von befristeten Beratungsaufträgen, wird der Auftragnehmer, neben dem je nach Bearbeitungsstand notwendigen Austausch mit dem Auftraggeber, diesem mindestens 2x monatlich einen schriftlichen Status über den Fortgang und die Ergebnisse der Beratungstätigkeit vorlegen.
8. Haftung:
Die Haftung für den Auftraggeber und den Auftragnehmer beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
9. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen.